Mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 erteilte das Finanzamt Neuss den sogenannten Freistellungsbescheid nach §60a, Absatz 1 der Abgabenordnung. Das heißt, dass Spenden an die Kinderstiftung »Lesen bildet« seitdem sowohl von der Einkommens- als auch von der Körperschaftssteuer steuermindernd abgesetzt werden können.